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Sehr geehrte Frau von der Leyen

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

herzlichen Dank, dass Sie sich dem Thema Kinderschutz und Kinderpornographie angenommen haben. Dies sie sehr wichtig, da sich Kinder in aller Regel nicht wehren können. Ich habe Einblick in eine Kinder- und Jugenhilfeeinrichtung hier am Ort und bin erschüttert, in welchen Verhältnissen manche Kinder leben müssen. Viele erleben zu Hause Gewalt und der Begriff der „Hure“ ist für viele nicht nur eines von vielem Schimpfworten, sondern harte Realität.

Als technisch versierter Bürger, durch mein Interesse am Medium ‚Internet‘ und nicht zuletzt mein Informatikstudium kann ich die Details der geplanten Internetsperren einschätzen und halte Sie für den falschen Weg. – Unabhängig davon, ob sie nun freiwillig von Seiten der Provider umgesetzt werden oder eine gesetzliche Grundlage bekommen sollten.

Die Gründe sind vielseitig und ich werde sie Ihnen bei Interesse gerne ausführlich erläutern. Grob zusammengefasst geht es um folgende Punkte:

Die Sperren …

  • sind technisch leicht zu umgehen
  • sollen auf geheimen Listen basieren, was ich als Verstoß gegen GG Art. 5 (1) halte
  • selbst wenn der Konsum von KiPo damit eingedämmt wird, ist den Kindern nur wenig geholfen; wir brachen viel mehr eine wirksame Strafverfolgung der Produzenten und Konsumente von KiPo-Material
  • es ist völlig unklar, wie eine Internetseite, sollte sie mal auf der Liste auftauchen, dort wieder runter kommt
  • die Liste soll vom BKA gepflegt und kontrolliert werden, wo bleibt da die Gewaltenteilung?

Einer der führenden Verlage auf dem Gebiet der Informationstechnologie ist Heise. Dort können Sie einen Artikel finden, der die Problematik mit dem bisherigen Ansatz verdeutlicht. Dieser ist unter der Adresse http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere–/artikel/135867 erreichbar.

Ich bitte Sie: zeigen Sie, dass Ihnen daran liegt die Kinder zu schützen und nicht nur dem BKA den lang ersehnten Wunsch nach Zensur, die auf alle Bereiche ausgeweitet werden kann, ohne dass Sie oder ein Bürger es merkt!

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir auf dieses Schreiben Antworten würden, was Sie gerne auch in meinem Blog tun können, in dem ich diesen Brief an Sie auch veröffentlichen werden: http://www.raphael-mack.de/politik/sehr-geehrte-frau-von-der-leyen.

Freundliche Grüße,
Raphael Mack

P. S.: Ich hänge Ihnen ein paar weitere Links hier an, um Ihnen zu verdeutlichen, dass es hier nicht nur um die Meinung eines einzelnen Bürgers geht, sondern eine breite Masse:
http://www.golem.de/0903/66185.html
http://netzpolitik.org/2009/ct-widerlegt-argumente-fuer-internet-zensur/
http://mogis.wordpress.com/
http://blog.odem.org/2009/04/bundeshacker-omnicleaner.html
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/
http://blog.odem.org/2009/04/vortrag-kipo-re-publica.html
http://www.presseschauer.de/?p=516
http://www.raphael-mack.de/politik/kinderpornographie/
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/Grundgesetz/gg_01.html

Diese Liste ist unsortiert und nicht vollständig, interessant ist, dass ich abgesehen von einigen amtierenden Politikern und dem BKA keine Befürworter gefunden habe. Sollten Sie (oder sonst jemand der dies liest) unabhängige Befürworter kennen, bitte ich um Hinweise (Kommentare!).

Update (13.04.2009): Dieser Link hier ist einfach zu wichtig, als dass ich ihn weglassen könnte: http://odem.org/tmg/

Update (14.04.2009): Da schon „Beschwerden“ kamen, dass ich den Link vergessen hatte: Wer die Chance, dass die Familienministerin diesen Brief auch wirklich liest kann hier dafür stimmen…

Kinderpornographie

Zu aller erst: Sexueller Missbrauch ist wohl das schlimmste Verbrechen, das man einem Kind antun kann. Es ist abscheulich, gehört bestraft und ich finde es gut und wichtig, wenn Steuergelder ausgegeben werden um Kinder davor zu schützen.

Auf Anregung von Ursula von der Leyen denken einige Politiker darüber nach Sperrlisten einzuführen, die verhindern sollen dass einige Seiten im Internet abrufbar sind. Es ist geplant, diese Listen vom BKA pflegen zu lassen, und sie nicht zu veröffentlichen. Eben jenes BKA, dessen Präsident im Bundestag „scheußliche Videosequenzen von der Vergewaltigung eines kleinen Mädchens“ zeigt – als Einstimmung in die Debatte. Das BKA soll doch lieber dafür sorgen, dass die Internetseiten vom Netz genommen werden, statt nur eine Liste zu machen mit Seiten die gesperrt werden sollen.

Vergleichen wir die Situation doch einmal mit China: Dort werden bestimmte Internetseiten blockiert. Es ist weder eine Liste noch eine Begründung öffentlich zugänglich. Gesperrt wird dort so allerlei, z. B. Videos von tibetischen Mönchen, die (friedlich) gegen die chinesische Unterdrückung protestieren. Vermutlich jetzt auch diese Seite hier, denn ich schreibe ja, dass in China zensiert wird. In China heißt das ganze Zensur und verhindert die freie Meinungsäusserung. Die Regierung unterbindet Kritik, alles was nicht ins chinesische System – also den Ideen der Machthaber – passt ist schlicht nicht auffindbar. In Deutschland sollte so etwas nicht möglich sein, denn im Grundgesetz steht in Art. 5 (1):

… Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewähleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Wie sich nun eine geheime Liste von gesperrten Internetseiten von der Praxis in China unterscheidet und mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll ist mir absolut unverständlich. Aber es geht ja noch weiter: Frau Schavan möchte die Sperrlisten, noch bevor sie eingeführt sind, erweitern. Da muss man sich doch echt fragen, ob wir noch weit davon entfernt sind, dass die CDU die anderen Parteien auf die Sperrliste setzen lässt…

Nun ja, es gibt ja auch andere Länder, die schon solche Sperrlisten umgesetzt haben und gegen Kinderpornographische Inhalte im Internet einsetzen. Z. B. Schweden: Björn Sellström, der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm sagte allerdings gegenüber dem Focus:

„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“

Außerdem könnten die Sperren dort „leicht“ umgangen werden. – Macht es also wirklich Sinn, das bei uns auch einzuführen? Oder sollten lieber andere, effektivere Wege gegangen werden? – Solange die Internetseiten in Deutschland betrieben werden sollte es ja für die Polizei ein leichtes sein, die Betreiber dran zu kriegen. KiPo ist ja schließlich bei uns illegal. Wenn Angebote aus anderen Ländern in Deutschland konsumiert werden, so ist die Sache natürlich etwas schwieriger, aber trotzdem machbar. Und im Zweifelsfall muss man halt beginnen ein außenpolitisches Thema daraus zu machen und mit fremden Regierungen Gespräche führen.

Laut der Neuen Osnabrücker Zeitung hat das Bundeskriminalamt Zweifel an der Wirksamkeit von Sperren für Kinderporno-Seiten im Internet zurückgewiesen. Jörg Ziercke sagte:

Nach unseren Erkenntnissen sind vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheits-Konsumenten. Die lassen sich durch ein Stopp-Schild abschrecken und geben ihr Vorhaben auf.

Aber wird man wirklich aus Gelegenheit pädophil? – Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Und selbst wenn nur noch ein Fünftel der Konsumenten an das Material kommt, damit ist doch den Kindern nicht geholfen! Die Politik sollte dich lieber Gedanken darüber machen, wie die Erstellung eingeschränkt werden kann, statt nur auf den Konsum zu schauen.

Sollten die technichen Sperren wirklich kommen, bin ich wohl nicht der einzige, der schon das Bundesverfassungsgericht in Aktion sieht.

Ein paar weiterführende Links zum Thema, die ich nicht im Text unterbringen konnte:
netzpolitik.org
czyslansky
Gedanken des „Datenschutzbeauftragten“
Golem

Jörg Tauss, die zweite

Hier hatte ich Stellung dazu genommen, wie schade unerhört ich es finde, dass Jörg Tauss durch die Medien verurteilt wurde, bevor Fakten auf dem Tisch lagen und er selbst offizielle Auskünfte zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft hatte, geschweige dazu Stellung nehmen konnte.

Inzwischen ist die Zeit etwas fortgeschritten und Jörg Tauss hat in einer ersten offiziellen Stellungnahme zu den Kinderpornographievorwürfen gesagt:

ich war es selbst. Die Staatsanwaltschaft hat bei mir kinderpornografisches Material gefunden.
[…]
Mir ging es darum, eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen. Insbesondere einen Beleg für meine These zu finden, dass die Verbreitung von Kinderpornographie mit Hilfe des Internet zunehmend durch andere Verbreitungsformen verdrängt wird. Und natürlich hätte die von mir erhoffte Entdeckung und „Sprengung“ eines der immer wieder durch die Öffentlichkeit geisternden „Kinderpornoringe“ meinem Bekanntheitsgrad nicht gerade geschadet.

Er erklärt also selbst Kinderpornographisches Material zu besitzen und Kontakt zu einem Kinderpornoring zu haben. Zum Zwecke der Recherche, denn ein Politiker kann nicht über Dinge reden von denen er keine Ahnung hat und dann über Gesetze entscheiden die den Umgang mit diesen Themen regeln. Dies ist ein sehr richtiger Schluss und es gibt genug Politiker in unserem Land, die sich von dieser Grundeinstellung eine gehörige Portion abschneiden sollten. Aber auch diese ehrenwerte Motive von Herrn Tauss befreien ihn natürlich nicht vom Gesetz und er hätte einen Schritt früher aufhören und eben doch die Sache nicht im Alleingang durchziehen sollen.

Die Erkenntnis, dass sich die „Szene“ immer weiter abschottet und man nicht zufällig im Internet auf solches Material stößt hätte er auf legalem Wege gewinnen können. Das Ziel einen Kinderprognoring zu sprengen halt ich, ganz nebenbei, für etwas zu hoch gesteckt. – Das sollte er dann doch der Polizei überlassen. Darum haben wir ja Gewaltenteilung und es fällt definitiv nicht in seinen Aufgabenbereich Straftäter zu verfolgen.

Ich halte Jörg Tauss auch weiterhin für einen ehrenwerten Mann, der gutes im Sinn hat. Trotzdem hat er sich etwas zu weit in den schon nicht mehr nur grauen Bereich gewagt und heute erklärt, nicht mehr für den Bundestag zu kandidieren. Seine heutige Rede vor dem Kreisverband ist sehr lesenswert um sich selbst ein Bild von dem Mann zu machen. Ich hoffe und wünsche ihm, dass er bei seinen Parteigenossen weiterhin als Fachmann für Medienfragen anerkannt bleibt und am Tagesgeschäft der Politik beteilgt bleibt.

Das was da in den letzten Wochen gelaufen ist und heute einen neuen Höhepunkt erreicht hat, das ist mehr als nur „Mobbing“ auch aus den eigenen Reihen. Das kann man nicht anders bewerten, als den Versuch eine „sozialen Exekution“.

Hier kann ich ihm nur Recht geben und ihm Kraft und Hoffnung wünschen! Denn auch heute haben die Medien seinen Rücktritt bekannt gemacht, bevor er ihn selbst öffentlich kundgetan hat.

Letztlich bleibt die Erkenntnis…

  • … einen Bundestagsabgeordneten, der seine Aufgabe ernst genommen hat, als solchen verloren zu haben.
  • … Missbrauch von Kindern nicht durch die Sperrung von einzelnen Internetseiten unterbunden werden kann.
  • … die Medien machen aus jeder Ente einen Löwen, und vergessen sein Gehege mit einem Zaun zu versehen.

(Wer die letzte Erkenntnis auch nach wiederholtem nachdenken nicht teilt, der sei so frei und frage!)

Was macht das Bundesverfassungsgericht? oder: Wolfgang Schäuble hat unseren Rechtsstaat nicht verstanden

In einem sehr interessanten <a href="http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE813AF7099EE49628DFDFA4326C8B8DB~ATpl~Ecommon~Scontent zwischen Winfried Hassemer, dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (welches ich bei der FAZ gefunden habe) sagt unser „Terrorminister“:

„Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“

Natürlich sollte man das nicht völlig aus dem Kontext reißen (also lest das ganze Gespräch!) aber mein erster Eindruck davon ist: „Hat Wolfgang Schäuble unseren Rechtsstaat verstanden?“ Also nochmals für Sie lieber Herr Schäuble:

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier die oberste Instanz der Judikative dar und hat die Aufgabe unsere Grundrechte zu sichern. Sie, Herr Schäuble, sind Teil der Legislativen (wenn man auch manchmal den Eindruck hat, dass der Einfluss des BKA auf Sie etwas groß ist). Sie haben also die Aufgabe Gesetze zu verbessern. Dass verbessern stark subjektiv ist sehen wir ja Tag für Tag, aber gut.

Unser aller Grundlage sind die Grundrechte, niedergeschrieben im Grundgesetz. Sollten Sie (oder Ihre Kollegen) nun auf die Idee kommen Gesetze zu erlassen, die mit diesen Grundrechten nicht vereinbar sind, dann ist es die Aufgabe der Karlsruher Richter Ihnen auf die Finger zu klopfen. Auch wenn Sie gerade dabei sind Instrumente für Straftaten vorzusehen.

Vielleicht sollten Sie – statt die wichtige Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes anzuzweifeln – von vorne herein dafür sorgen, dass Ihre Vorschläge dem Grundgesetz nicht entgegen stehen. Als hilfreiche Lektüre lege ich Ihnen besonders Artikel 1, 2, 5, 10 und 13 im Grundgesetz nahe. Wo Sie gerade dabei sind: Gründen Sie doch eine Lesegruppe mit Frau von der Leyen, sie hat diesbezüglich ja auch etwas Nachholbedarf.

Auch der Spiegel und Golem haben darüber schon berichtet.

Winnenden 2009

Nach den traurigen Ereignisse des gestrigen Tages war eigentlich schon klar, was heute kommen wird. Hans-Peter Uhl schreibt in einer Pressemitteilung zum Amoklauf in Winnenden:

„… Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern, ist nicht ausreichend.
Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat …“

Es folgt noch etwas bla bla über Altersbeschränkungen und die Wiederholung einer Aussage von letztem Sommer, indem das Jugendschutzgesetz bezüglich Computerspielen überarbeitet wurde:

„… Ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist ausdrücklich geboten …“

Politik ist so einfach: nimm einen aktuellen Anlass ausreichender Tragweite, zitiere dich selbst, wie du dir schon vor einem halben Jahr die Lösung vorgestellt hast und fertig ist dein Erfolgsrezept. Lieber Hans-Peter Uhl, auch wenn einige Politiker und Mitbürger so einfach gestrickt sind, die Gesellschaft im Ganzen ist es nicht. Selbst wenn „Killerspiele“ komplett vom Markt genommen werden könnten würde es Menschen geben, die ausrasten und andere umbringen.

Ich glaube es liegt viel mehr an uns als Gesellschaft, dass so etwas passiert. Es sind die Werte, die Kontakte und Zuneigung die wir versäumt haben Tim in den letzten 17 Jahren zu vermitteln. Ich kenne mehr als eine Person, die gerade in einer schwierigen Situation ist und Gefahr läuft mit dem Leben nicht mehr klar zu kommen. Trotzdem renne ich jeden Tag weg statt mich in Liebe um sie zu kümmern. Aber für den anderen da zu sein, das ist es was unsere Gesellschaft verändert. Wir haben alle Verantwortung für unsere Freunde, Kinder und Bekannten. Es kann nur in persönlichen Beziehungen erkannt werden, wenn es einem Menschen dreckig geht. Und wer in einem sozialen Umfeld eingebunden ist, Freunde hat und lebendige Beziehungen pflegt der kann Killerspiele zocken, Gewaltfilme schauen und Waffen besitzen so viel er will – er wird das Leben der Anderen achten, weil er selbst Achtung erfährt. Lasst uns diese Menschen wahrnehmen und ihnen begegnen.

Zurück zur Gesetzgebung: Strengere Vorschriften bezüglich Waffenbesitz oder Killerspielen haben meiner Ansicht nach keinen Wert. Durch ein Verbot gewinnen die Dinge an Reiz und selbst wenn die Verbreitung insgesamt zurückgeht – die Personenkreise die Missbrauch damit treiben werden verbotenes erst recht besitzen. Der Rückgang betrifft nur die Vernünftigen. Wenn eine Person die Bereitschaft aufbringt Andere zu töten, liegt das nicht an einem Computerspiel – und sich die Waffen zu beschaffen ist ganz sicher auch nicht das Problem. – Man kann auch mit einem Küchenmesser Amok laufen.

Ich wünsche allen Betroffenen ein soziales Umfeld mit Beziehungen in denen sie ernst genommen werden. Es ist nicht leicht wenn man solch eine Tat erlebt hat wieder zum Alltag zurück zu kommen. – Das geht, und muss auch nicht, von jetzt auf nachher. Ich wünsche allen Schülern, Lehrern, Eltern, Verwandten und Bekannten genug Kraft um das erlebte zu verarbeiten und dann nach vorne zu blicken und wieder Hoffnung zu fassen.

Update: Dirk von Gehlen schreibt auf jetzt.de dazu.