Demokratie

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Was macht das Bundesverfassungsgericht? oder: Wolfgang Schäuble hat unseren Rechtsstaat nicht verstanden

In einem sehr interessanten <a href="http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE813AF7099EE49628DFDFA4326C8B8DB~ATpl~Ecommon~Scontent zwischen Winfried Hassemer, dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (welches ich bei der FAZ gefunden habe) sagt unser „Terrorminister“:

„Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“

Natürlich sollte man das nicht völlig aus dem Kontext reißen (also lest das ganze Gespräch!) aber mein erster Eindruck davon ist: „Hat Wolfgang Schäuble unseren Rechtsstaat verstanden?“ Also nochmals für Sie lieber Herr Schäuble:

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier die oberste Instanz der Judikative dar und hat die Aufgabe unsere Grundrechte zu sichern. Sie, Herr Schäuble, sind Teil der Legislativen (wenn man auch manchmal den Eindruck hat, dass der Einfluss des BKA auf Sie etwas groß ist). Sie haben also die Aufgabe Gesetze zu verbessern. Dass verbessern stark subjektiv ist sehen wir ja Tag für Tag, aber gut.

Unser aller Grundlage sind die Grundrechte, niedergeschrieben im Grundgesetz. Sollten Sie (oder Ihre Kollegen) nun auf die Idee kommen Gesetze zu erlassen, die mit diesen Grundrechten nicht vereinbar sind, dann ist es die Aufgabe der Karlsruher Richter Ihnen auf die Finger zu klopfen. Auch wenn Sie gerade dabei sind Instrumente für Straftaten vorzusehen.

Vielleicht sollten Sie – statt die wichtige Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes anzuzweifeln – von vorne herein dafür sorgen, dass Ihre Vorschläge dem Grundgesetz nicht entgegen stehen. Als hilfreiche Lektüre lege ich Ihnen besonders Artikel 1, 2, 5, 10 und 13 im Grundgesetz nahe. Wo Sie gerade dabei sind: Gründen Sie doch eine Lesegruppe mit Frau von der Leyen, sie hat diesbezüglich ja auch etwas Nachholbedarf.

Auch der Spiegel und Golem haben darüber schon berichtet.

Die Post, die Bahn und die Politik

Seit rund 500 Jahren – also seit dem Begin des modernen Postwesens – unterlag die Verteilung von Briefen und Paketen einem Monopol. [Geschichte der Post] Zu Beginnwohl hauptsächlich, weil nur wenig Briefe geschickt wurden, seit der Zeit Kaiser Rudolfs II war das Postmonopol gesetzlich begründet (Postregal, 1597). In Deutschland ist die Post seit Januar 1995 privatisiert, bei der Abschaffung des gesetzlichen Monopols will die EU demnächst nachziehen.

Es gibt noch einige weitere Beispiele von Monopolen die abgeschafft werden wie Öffentlicher Verkehr oder Telekommunikation. In der Politik ist es essentieller Grundbaustein einer Demokratie, dass es eine Vielfalt an Meinungen, Parteien und Wahlkandidaten gibt. Im Gegensatz dazu könnte man eine Diktatur auch als Regierungs- oder Meinungmonopol bezeichnen.

Eine Demokratie sollte sich auch bei der technischen Abwicklung von Verwaltungsarbeiten nicht auf Monopolstrukturen einlassen, da sie sonst in ihren Grundfesten gefährdet wird. Einige Organisationen habe ein Petition für die EU hierzu gestartet (http://www.openparliament.eu/) zu erreichen ist. Ich kann nur wärmstens empfehlen diese zu unterschreiben – einfach folgendes Webformular ausfüllen.